Unterstützung für P2P-Nutzer in Bedrängnis
Diese Initiative kannte ich bis jetzt noch gar nicht. So eine Art "Rote Hilfe" für P2P-User.
Chan-jo Jun
Unterstützung für P2P-Nutzer in Bedrängnis
Den Medien (z.B. Spiegel Online) konnten Sie entnehmen, dass mein Mandant Kurt K. derzeit wegen der Nutzung von Filesharing Schadensersatzansprüchen, einem Strafverfahren und vor allem eine Öffentlichkeitskampagne der Musikindustrie ausgesetzt ist. Nachdem die IFPI meinen Mandanten in einer nach meiner Rechtsauffassung unzulässigen Weise öffentlich vorgeführt hat, habe ich von zahlreichen Personen die Anfrage erhalten, ob man den Betroffenen finanziell unterstützen könne. Man Mandant freut sich über die erfahrende Solidarität, möchte jedoch kein Geld für sich annehmen. Er ist der Meinung, dass die Mittel vielmehr allen Betroffenen der Kampagne der Musikindustrie zu Gute kommen soll - so auch dem in Cottbus kürzlich verurteilten Azubi, zu dem mittlerweile über RA v. Bülow aus Potsdam Kontakt besteht.
Die Programme Kazaa, eMule, eDonkey etc. werden von Millionen Menschen genutzt, die damit (in teils rechtswidriger Weise) Daten austauschen. Die Musikindustrie hat einige wenige willkürlich herausgegriffen, die sie nun öffentlich als abschreckende Beispiel an den Pranger stellt. Dabei werden erhebliche Schadensersatzforderungen gestellt und Strafanzeigen erstattet. Hinzu kommt eine Pressekampagne, die auch von den Medien mit großer Skepsis aufgenommen wurde. In diesem Zusammenhang wurden auch nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt, was von der IFPI auf Vorhalt nicht vollständig bestritten wird, dennoch nicht unterbunden wird.
Der hier aufgelegte Fond soll Betroffene, die wegen des Vorwurfs der Urheberrechtsverletzung durch Nutzung von Filesharing im privaten Bereich, durch eine finanzielle Unterstützung bei den Kosten einer anwaltlichen Erstberatung unterstützen. Eine anwaltliche Erstberatung kostet bei den hier anstehenden Gegenstandswerten voraussichtlich EUR 232,00 brutto (gem. BRAGO). Hierbei sollen, soweit die Mittel ausreichen, Kosten von EUR 100,00 (Ausnahmsweise auch bis EUR 300,00) je Fall ausgezahlt werden, so dass die dringend gebotene anwaltliche Vertretung nicht aus finanziellen Gründen scheitern soll. Die Beratung kann von jedem zugelassenen Rechtsanwalt ausgeführt werden, der sich in der Materie kompetent fühlt - gerne vermittel ich einen Kollegen in Ihrer Nähe. Mittel mögen über den beratenden Kollegen bei mir angefordert werden, ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht. Ich behalte mir vor, die Entscheidungen im Einzelfall nach eigenem Ermessen zu treffen. Jeder Spender hat jedoch das Recht, soweit seine Spende mehr als EUR 50,00 beträgt und er namentlich erfasst wurde, den auf ihn entfallenden und noch verbliebenen Anteil, des Fond-Vermögens zurückzufordern, wenn er eine unsachgemäße Mittelverteilung befürchtet.
Wenn Sie helfen möchten
Falls Sie einen der bisherigen Betroffenen finanziell hinsichtlich der Verfahrenskosten helfen möchten, können Sie einen Beitrag auf das folgende Fremdgeldkonto einzahlen:
Konto: 43612472
BLZ: 790 500 00 Sparkasse Mainfranken
Kontoinhaber: RA Jun
Verwendungszweck: Spende P2P-User
Sie werden, sofern Sie es wünschen, über die Verwendung Ihres Geldes und den Verlauf des Verfahrens per Mail informiert. Sollte Ihr Geld nicht gemäß dem Verwendungszweck verwendet werden können, wird es umgehend zurückerstattet. Sie können hierzu (müssen aber nicht) Ihre Daten hinterlassen. Die Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Stand:21.06.04 18.00 Uhr: EUR 530,00 (davon eingegangen: EUR 525,00)
manuela1 - 7. Jul, 22:57
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